Leistungsangebot

Beleihungswertermittlung

Ein Schwerpunkt unserer Sachverständigentätigkeit als zertifizierter Immobiliengutachter CIS HypZert (F) ist die Beleihungswertermittlung für Geschäftsbanken. Unsere Auftraggeber sind inländische Finanzinstitute, für die wir als Kooperationsgutachter bundesweit Beleihungswertgutachten auf Einzelobjektebene erstellen. Wir achten dabei streng auf die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Der Beleihungswert wird in § 3 der BelWertV wie folgt definiert:

"Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann."

Dieses Nachhaltigkeitsprinzip mit seinem möglichst lange in die Zukunft gerichteten Wertansatz ist die Grundlage jeder Beleihungswertermittlung. Kreditgeber dürfen zu Recht darauf vertrauen, dass ein möglichst nachhaltiger Beleihungswert, der die Langfristigkeit der Darlehensvergabe einbezieht, ermittelt wird. Hierbei erfolgt die alleinige Berücksichtigung der zum Bewertungszeitpunkt nachweislich gesicherten Eigenschaften und Erträge, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung jedem Eigentümer des Bewertungsobjekts dauerhaft zustehen. Dies wird für jede einzelne der Beleihungswertermittlung zugrunde gelegte Grundstückseigenschaft überprüft und nachvollziehbar dokumentiert.