Wertgutachten für Consultants

Wir übernehmen die Erstellung von Wertgutachten für die beratenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Unternehmensberater, u.a.) im Rahmen ihrer Mandate. Die Vorgehensweise und das Bewertungsverfahren orientiert sich dabei an den individuellen Erfordernissen des Auftrags.

Steuerliche Zwecke

Immobilienbewertung primär zur Ermittlung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG)

Bilanzielle Anlässe

Erstbewertung und Folgebewertungen von Immobilien im Anlagevermögen / Umlaufvermögen nach dem Fair Value; Immobilienbewertung bei Betriebsaufspaltungen

Unternehmensbewertung

Sollen im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen Betriebsimmobilien mit übergehen, ist eine stichtagsbezogene Marktwertermittlung auf Einzelobjektebene sinnvoll bzw. ratsam.

Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Anlegenheiten

Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Miterben. Für den Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

Versicherungsfall

Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes ist der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen zu ermitteln. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs

Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurechten, etc. auf Basis marktkonformer Bewertungsmethoden

Plausibilisierung von Fremdgutachten

Beurteilung von Wertgutachten Dritter, die sich beispielsweise auf zurückliegende Bewertungsstichtage oder veränderte Marktverhältnisse beziehen bzw. einen abweichenden Objektzustand zugrunde legen