Wertgutachten für Consultants
Wir übernehmen die Erstellung von Wertgutachten für die beratenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Unternehmensberater, u.a.) im Rahmen ihrer Mandate. Die Vorgehensweise und das Bewertungsverfahren orientiert sich dabei an den individuellen Erfordernissen des Auftrags.
Immobilienbewertung primär zur Ermittlung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG)
Erstbewertung und Folgebewertungen von Immobilien im Anlagevermögen / Umlaufvermögen nach dem Fair Value; Immobilienbewertung bei Betriebsaufspaltungen
Sollen im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen Betriebsimmobilien mit übergehen, ist eine stichtagsbezogene Marktwertermittlung auf Einzelobjektebene sinnvoll bzw. ratsam.
Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Miterben. Für den Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes ist der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen zu ermitteln. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurechten, etc. auf Basis marktkonformer Bewertungsmethoden
Beurteilung von Wertgutachten Dritter, die sich beispielsweise auf zurückliegende Bewertungsstichtage oder veränderte Marktverhältnisse beziehen bzw. einen abweichenden Objektzustand zugrunde legen